In der heutigen Zeit ist es wichtig, sich durch eine Rechtsschutzversicherung abzusichern. Natürlich sollte man sich davor immer informieren, wie es mit den jeweiligen Wartezeiten aussieht. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen mit der Tabelle unterhalb einen Überblick über die diveresen Versicherungsmöglichkeiten. Lieber jetzt informieren und Versicherung abschließen, als später dem Rechtsstreit nicht mehr auszukommen.
Die Rechtsschutzversicherung im Vergleich – Stand: November 2024
- kostenlose Rechtsberatung
- online abschließbar
- Update Garantie
- keine Gerichtskosten
- Verkehrsrechtsschutz
- Berufsrechtsschutz
- Wohnrechtsschutz
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Gründung: | seit 2017 |
Niederlassung: | in Stuttgart, Deutschland |
Versicherungsbereiche: | Rechtsschutzversicherung Haftpflichtversicherung Hausratversicherung uvm. |
Kundenservice: | Mo-Fr von 8.00 - 18.00 Uhr (Schaden kann aber jederzeit gemeldet werden) |
Mitarbeiteranzahl: | ca. 50 Mitarbeiter |
Versicherungssumme Europa: | von 1 Mio. € bis unbegrenzt möglich |
Versicherungssumme weltweit: | ab 100.000 € bis 200.000 € möglich |
Selbstbeteiligung: | ab 0,00 € bis 300,00 € Selbstbeteiligung |
Mediation: | Konfliktlösung durch Mediation möglich (3.000 €) |
Wartezeit: | 3 Monate Wartezeit |
Besonderheiten: | Schutz ist teilweise zusammenstellbar Prämie von 40 € ist möglich kostenlose Rechtsberatung uvm. |
- Arag Online Rechtsservice
- flexibler Selbstbehalt
- mit Verkehrsrechtsschutz-Option
- Arag-Inhouse-Juristen
- Mietrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz
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Gründung: | seit 1935 |
Niederlassung: | in Düsseldorf, Deutschland |
Versicherungsbereiche: | Rechtsschutzversicherung Haftpflichtversicherung Hausratversicherung Unfallversicherung Reiseversicherung Zahnzusatzversicherung uvm. |
Kundenservice: | rund um die Uhr erreichbar |
Mitarbeiteranzahl: | ca. 4150 Mitarbeiter |
Versicherungssumme Europa: | unbegrenzte Versicherungssumme |
Versicherungssumme weltweit: | ab 100.000 € bis unbegrenzt möglich |
Selbstbeteiligung: | ab 0,00 € bis 250,00 € Selbstbeteiligung |
Mediation: | Konfliktlösung durch Mediation möglich |
Strafkaution: | ab 200.000 € bis unbegrenzt möglich |
Wartezeit: | von 3 Monaten bis ca. 3 Jahre möglich |
Besonderheiten: | telefonische Anwaltsberatung möglich inkl. Update-Garantie Kostenschutz vor Gericht uvm. |
- kostenlose Anwaltshotline
- Selbstbeteiligung frei wählbar
- weltweite Deckung
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
- Berufsrechtsschutz
- Immobilienrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz
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Gründung: | seit 1923 |
Niederlassung: | in Frankfurt am Main, Deutschland |
Versicherungsbereiche: | Rechtsschutzversicherung Zahnzusatzversicherung Autoversicherung Haftpflichtversicherung Reiseversicherung Unfallversicherung uvm. |
Kundenservice: | rund um die Uhr erreichbar |
Mitarbeiteranzahl: | ca. 4900 Mitarbeiter |
Versicherungssumme Europa: | ab 300.000 € bis unbegrenzt möglich |
Versicherungssumme weltweit: | 30.000 € Versicherungssumme |
Selbstbeteiligung: | ab 0,00 € bis 150,00 € Selbstbeteiligung |
Mediation: | Konfliktlösung durch Mediation nicht möglich |
Strafkaution: | 60.000 €/200.000 € |
Wartezeit: | max. 6 Monate Wartezeit |
Besonderheiten: | Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit inkl. Update-Garantie uvm. |
- ohne Kostenrisiko
- Best Ager-Rechtsschutz
- mobiler Anwalt
- rund-um-die-Uhr Beratung
- Berufsrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz
- Mietrechtsschutz
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Gründung: | seit 1957 |
Niederlassung: | in Köln, Deutschland |
Versicherungsbereiche: | Rechtsschutzversicherung |
Kundenservice: | rund um die Uhr erreichbar |
Mitarbeiteranzahl: | ca. 1470 Mitarbeiter |
Versicherungssumme Europa: | unbegrenzte Versicherungssumme |
Versicherungssumme weltweit: | 500.000 € Versicherungssumme möglich |
Selbstbeteiligung: | ab 100,00 € bis 300,00 € Selbstbeteiligung |
Mediation: | Konfliktlösung durch Mediation möglich |
Wartezeit: | von 3 Monaten bis ca. 6 Monate möglich |
Besonderheiten: | Anwalt kommt wenn nötig zu Ihnen nach Hause kein Kostenrisiko bei kleinen Fälle entfällt Selbstbeteiligung uvm. |
- flexibler Selbstbehalt
- geringe bis keine Wartezeiten
- unbegrenzte Deckungssumme
- verbraucherfreundliche Regeln
- Verkehrsrechtsschutz
- Berufsrechtsschutz
- Wohnrechtsschutz
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Gründung: | seit 2014 |
Niederlassung: | in Heidelberg, Deutschland |
Versicherungsbereiche: | Rechtsschutzversicherung Haftpflichtversicherung Zahnzusatzversicherung Hausratversicherung Reiseversicherung Fahrradschutz uvm. |
Kundenservice: | rund um die Uhr erreichbar |
Mitarbeiteranzahl: | ca. 70 Mitarbeiter |
Versicherungssumme Europa: | unbegrenzte Versicherungssumme |
Versicherungssumme weltweit: | 300.000 € Versicherungssumme |
Selbstbeteiligung: | ab 0,00 € bis 300,00 € Selbstbeteiligung |
Mediation: | Konfliktlösung durch Mediation nicht möglich |
Wartezeit: | max. 3 Monate Wartezeit |
Besonderheiten: | kostenlose Anwaltsberatung möglich kostenlose Erstberatung Kinder sind mitversichert uvm. |
- keine Gerichtskosten
- Schutz innerhalb der EU
- geringe Wartezeiten
- Rechtsschutz für Familie
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
- Berufsrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz
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Gründung: | seit 2010 |
Niederlassung: | in Berlin, Deutschland |
Versicherungsbereiche: | Rechtsschutzversicherung Haftpflichtversicherung Hausratversicherung KfZ-Versicherung Handyversicherung uvm. |
Kundenservice: | Mo-Fr 9.00 - 18.00 Uhr |
Mitarbeiteranzahl: | ca. 100 Mitarbeiter |
Versicherungssumme Europa: | 150.000 bis zu 1.000.000 € |
Selbstbeteiligung: | keine Selbstbeteiligung |
Mediation: | Konfliktlösung durch Mediation möglich |
Wartezeit: | geringe Wartezeiten |
Besonderheiten: | Bonus bei Schadensfreiheit Unterstützung bei Rechtsstreit schneller Vertragsabschluss uvm. |
*Die Berechnung der Preise/Prämien erfolgte auf Basis einer Beispielrechnung. Dabei wurden folgende Merkmale für die Berechnung berücksichtigt: Angestellte/r, 30 Jahre, alleinstehend, evtl. mit Verkehrsrechtsschutz, flexibler Selbstbehalt, monatliche Zahlungsweise
Die Rechtsschutzversicherung ist in Zeiten, in denen die Gesetzeslage für eine Person kaum noch zu durchschauen ist, eine sinnvolle Investition. Heute kann schon eine kleine Ursache Auslöser für einen Rechtsstreit sein, sodass man sich unversehens in einem ausufernden Verfahren wiederfindet. Wer hier alles aus eigener Tasche bezahlen muss, für den kann ein solcher Umstand schnell zu einem bedeutenden Kostenfaktor werden, der die eigene Existenz gefährdet. Deshalb sollte auch darüber nachgedacht werden, ob man eine Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung möchte.
Allerdings stellt sich auch bei den Rechtsschutzversicherungen die eine oder andere Frage. So taucht immer wieder eine Suchanfrage auf, die nach einer Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit fragt. Doch gibt es solche Versicherung überhaupt und wenn ja, was muss man über diese wissen? Warum gibt es überhaupt Wartezeiten? Was ist der Unterschied zum privaten Rechtsschutz? Diese Fragen sollen hier geklärt werden.
Inhaltsverzeichnis
Warum gibt es überhaupt Wartezeiten?
Diese Frage ist von erheblicher Bedeutung, denn die Antwort auf sie erklärt sofort, warum sich Versicherungen mit einer sogenannten Karenzzeit einen Puffer verschaffen. Wartezeiten dienen dazu, die Kosten für die Versicherer im Griff zu behalten. Steigt jemand neu in eine Versicherung ein und führt sofort zu Vertragsbeginn sehr viele Rechtsstreitigkeiten, kann dies den Versicherer eine Menge Geld kosten, wobei der Versicherungsnehmer bisher nur wenige oder noch gar keine Beiträge gezahlt hat. Somit bleiben die Kosten allein bei der Versicherung zurück, die dann darauf hoffen muss, dass der Versicherungsnehmer auch zukünftig alle Beiträge bezahlt. Somit ist die Wartezeit auch immer eine kleine Bonitätsprüfung, in der festgestellt wird, ob die Prämien regelmäßig eingehen.
Aus diesem Gesichtspunkt heraus ist es durchaus verständlich, dass viele Versicherungen – dies ist nicht nur bei Rechtsschutzversicherungen der Fall – eine entsprechende Frist in ihren Verträgen aufweisen. Dabei gilt der Grundsatz, je höher die Versicherungsleistung, desto länger kann sich die Wartezeit erstrecken. Bei hohen Versicherungssummen wie etwa bei Gebäudeversicherungen gibt es zum Teil Wartezeiten von bis zu einem oder gar zwei Jahren, bevor hier eine Schadenshaftung eintritt. Daher kann schon an diesem Punkt gesagt werden, es kommt auch immer darauf an, was und in welcher Höhe, versichert werden soll.
Typische Wartezeiten bei Rechtsschutzversicherungen
Die typische Wartezeit bei einer Rechtsschutzversicherung beträgt im Allgemeinen drei Monate. Allerdings können die Fristen je nach Versicherer auch länger ausfallen, wobei dies wiederum von der Art der Versicherung und der Höhe der anfallen Kosten abhängt. So können mitunter auch Fristen von bis zu sechs Monaten gesetzt werden, was aber in der Regel eher im gewerblichen Bereich der Fall ist. Bei Großversichern, die ganze Gebäudekomplexe schützen – hier gilt dies zum Beispiel dann, wenn ein Konsortium mehrere Wohnanlagen besitzt – können auch Fristen von bis zu einem Jahr anfallen. Allerdings betreffen diese Privatleute in der Regel nicht, sodass man sich hier auf den Standardwert von drei Monaten einstellen kann.
Eine Ausnahme gibt es aber und dies aus guten Grund. Bei Rechtsschutzversicherungen im Bereich des Vermögensrechtes, richten sich die Streitwerte gewöhnlicher Weise an der Höhe der im Raum stehenden Summen aus. Dies bedeutet, dass die Kosten sehr in die Höhe schnellen können, was für den Versicherer durchaus erhebliche Belastungen bedeuten kann. Wer also eine solche Versicherung abschließen möchte, der muss unter Umständen mit Wartezeiten von bis zu sechs Monaten rechnen. Doch gibt es überhaupt einen Weg, solche Fristen zu umgehen und wenn ja, was ist dazu erforderlich?
Wie kann man diese Zeitverzögerungen umgehen?
Im Grunde muss nicht viel dazu getan werden, denn es hängt einfach davon ab, welche Art der Versicherung man abschließen will. Auch bei Rechtsschutzversicherungen gibt es unterschiedliche Varianten, die verschiedene Teilbereiche des Rechtswesens abdecken. Daher gibt es auch Policen, die von Anfang an ganz ohne eine Wartezeit auskommen.
Hier wäre zum Beispiel die Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutzversicherung zu erwähnen, die sofort nach ihrem Abschluss in Kraft ist. Da es sich bei Ordnungswidrigkeiten meist um recht überschaubare Kosten handelt, gibt es für die Versicherer keinen Grund eine Wartezeit zu verlangen. Auch im Strafrecht gilt eine solche Versicherung auf der Stelle, denn hier werden in der Regel nur die Prozesskosten übernommen, da meist keine Geldforderungen im Raum stehen, da diese nur im Zivilrecht eingeklagt werden können. Da Strafzahlungen ohnehin vom Angeklagten selbst getragen werden müssen, geht der Versicherer auch in diesem Fall kein Risiko ein. Letztlich können hier noch die Disziplinar- und Standesrechtsschutz sowie die Schadensersatzrechtsschutz genannt werden. Auch diese kommen ohne jede Wartezeit aus.
Eine Rechtsschutzversicherung ohne Zeitverzögerungen ist bei den folgenden Versicherungen aber ausgeschlossen:
- Steuerrechtsschutz
- Verwaltungsrechtsschutz
- Online-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz
- Vertrags- und Sachenrechtsschutz
Die hier genannten Versicherungen bedingen in jedem Fall eine Wartezeit, denn es können bei einem Prozess erhebliche Kosten im Raum stehen, die der Versicherer schon durch regelmäßige Zahlungen abgesichert sehen möchte. Daher gibt es derzeit auch kaum einen Anbieter, bei dem diese ohne eine Karenzzeit auskommen. Bei entsprechenden Angeboten sollte sich der Kunde vor allem über die Kosten informieren und die Versicherungen vergleichen, denn diese können deutlich höher ausfallen, als wenn eine normale Versicherung mit Wartezeit gewählt wird. Hier sollte nur abgeschlossen werden, wenn die Situation es unbedingt erforderlich macht. Damit Sie sich leichter entscheiden können, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsschutzversicherung Test durchzuführen.
Warum gibt es nun überhaupt Rechtsschutzversicherung mit Wartezeit?
Nun könnte man die Wartezeiten immer noch in Zweifel ziehen, denn schließlich, würden nach dem Ende des Prozesses ja noch genug Beiträge gezahlt werden, um die Kosten wieder aufzufangen. Allerdings kann ein einfaches Rechenbeispiel zeigen, wieso diese Rechnungen in den seltensten Fällen aufgehen.
Nimmt man an, dass ein Rechtsstreit um einen Betrag von 30.000 Euro geführt wird, was immer noch eine überschaubare Summe darstellt, so können sich die angesetzten Verfahrenskosten schon von der Seite des Gerichts auf bis zu 5.000 Euro belaufen. Auch eventuelle Anwaltsgebühren richten sich häufig nach dem Streitwert aus, wobei diese aber noch deutlich höher ausfallen können, als die vom Gericht veranschlagten Gebühren. Schnell summieren sich mit allen weiteren anfallenden Kosten, solche Streitigkeiten zu Summen von bis zu 20.000 Euro auf, die in erster Linie von der Versicherung getragen werden müssen. Der Umstand eines möglichen Gewinns des Prozesses ändert daran nichts.
So müsste der Versicherer sofort und ohne das jemals Zahlungen vom Versicherungsnehmer eingegangen sind, alle diese Kosten begleichen. Auch steht hier die eigentliche Bonität in Frage, denn die Versicherung kann sich nicht sicher sein, ob nachfolgend auch immer alle Prämien gezahlt werden. Zudem stellt die drei monatige Wartezeit eine Testphase dar, in welcher der Versicherungsgeber, denn Vertrag immer noch kündigen kann, sollten Umstände zutage treten, die eine Versicherungsvergabe unhaltbar machen.